Ausreichend Kinderbetreuungsplätze sind ein Grundbaustein der regionalen Daseinsvorsorge und Infrastruktur, sowie eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort. Vor allem für den Wiedereinstieg von Frauen in das Berufsleben nach einer Geburt, gehören Krabbelgruppenplätze zu einer kommunalen Grundausstattung und tragen zur Gleichberechtigung im Berufsleben bei.
Trotz der finanziellen Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch das Land Kärnten, ist die Situation aufgrund fehlender Plätze für viele Eltern nicht zufriedenstellend.
In den Villach kommt es immer wieder zu Engpässen bei dem Betreuungsangebot für Kleinkinder. Krabbelgruppen-Plätze sind in unserer Stadt bereits Monate im Voraus vergeben. Viele Eltern müssten daher oft schon während der Schwangerschaft für entsprechende Plätze ansuchen, was in der Praxis aber nicht immer möglich ist.
Eine innerbetriebliche Kleinkindbetreuung ist für viele Klein- u. Mittelbetriebe ohne zusätzliche Förderung durch die öffentliche Hand allerdings nicht möglich.
DRINGLICHKEITSANTRAG: Der Gemeinderat möge daher beraten und beschließen:
1. Diesem Antrag die Dringlichkeit im Sinne des § 42 des Villacher Stadtrechtes zuzuerkennen.
2. Die verantwortlichen der Stadt Villach werden aufgefordert, Betriebskrabbelgruppen und die Tageselternbetreuung verstärkt zu fördern, um Frauen den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern.