Die Osterwoche wird ausschlaggebend für die weitere Entwicklung! Bitte verzichten sie zu Ostern auf Feiern, da nach wie für ein Risiko besteht durch soziale Kontakte das Coronavirus zu verbreiten.
So kann eine schrittweise Öffnung der Gesellschaft aussehen:
Handel und Dienstleistungen:
- Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe unter folgenden Bedingungen wieder öffnen:
– Max. 400m2 Verkaufsfläche1 Kunde pro 20m2
– Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
– Kunde und Mitarbeiter müssen Mund-Nasen-Schutz tragen
– Regelmäßiges Desinfizieren ist Pflicht - Auch Bau- und Gartenmärkte können, unabhängig von der Verkaufsfläche, wieder aufsperren, auch hier gelten die weiteren Auflagen
- Ab 01.5. können alle weiteren Geschäfte sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen
- Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotellerie und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert, Ziel ist es ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen
Bildung:
- Bestehende Regelungen bleiben bis Mitte Mai bestehen
- Matura & Lehrabschlüsse können unter strengen Auflagen durchgeführt werden
- Betreuung in Kindergärten und Schulen wird weiterhin sichergestellt
- Lehrveranstaltungen an Universitäten finden bis auf weiteres digital statt; Prüfungen können, unter Einhaltung der Auflagen, stattfinden
Veranstaltungen:
- Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden
- Bis Ende April wird entschieden, wie die Maßnahmen über den Sommer aussehen werden
Begleitende Maßnahmen:
Die Lockerung braucht begleitende Maßnahmen, damit es nicht zu einer zweiten Infektionswelle kommt
Ausgangsbeschränkungen:
- Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen
- Es gibt weiterhin nur vier Gründe das Haus zu verlassen: Besorgungen des täglichen Bedarfs, Arbeit, Anderen helfen und sich an der frischen Luft bewegen
Ausweitung der Maskenpflicht:
- In allen ab 14. April geöffneten Geschäften
- Ab 14. April auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- Alternativ kann auch ein Tuch oder Schal verwendet werden
- Am Arbeitsplatz entscheiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam
Containment-Strategie:
- Schnellstmögliches Klarheitschaffen im Verdachtsfall ob Infektion besteht
- Weiterhin Tracking der Kontakte, die mit dem Infizierten in Kontakt waren
- Dafür sollen alle vorhandenen Kanäle genutzt werden: Digitale Applikationen, die das unterstützen, als auch, wie bisher, direkte Kontaktaufnahme seitens der Behörden im Verdachtsfall
Risikogruppen:
- Risikogruppen sollen möglichst zuhause bleiben
- Rechtliche Grundlage, dass besonders Gefährdete Anspruch auf Home-Office bzw. Dienstfreistellung haben, wurde letzte Woche im Parlament geschaffen
Bleibt gesund und bitte haltet durch.
Christian Pober
Gemeinsam schaffen wir das!